20.10.2026 · v1.50.0
Version 1.50
Vorhandene Bauwerksbücher als eigene Leistung, Terminwünsche beim Ausschreiben, Erinnerungen an fällige Prüfungen und eine Einschätzung, ob ein Gebäude ein Bauwerksbuch braucht.
Ausschreibung und Angebot
- Gibt es zu Ihrem Gebäude schon ein Bauwerksbuch, können Sie es beim Ausschreiben hochladen. Der Fachpartner bietet dann die Prüfung, die Erweiterung oder die Überarbeitung des vorhandenen Buchs an, statt es neu zu erstellen.
- Beim Ausschreiben geben Sie an, an welchen Wochentagen und Halbtagen es Ihnen passt, ab wann frühestens, welche Tage gesperrt sind und wer die Tür öffnet. Der Fachpartner bekommt daraus drei passende Terminvorschläge.
- Fragen des Fachpartners und Ihre eigenen Fragen stehen in einem gemeinsamen Block, die offenen gezählt.
- Ihre Ansprechperson geben Sie erst bei der Vergabe an, wenn es jemanden gibt, der sie braucht.
- Zieht ein Fachpartner sein Angebot zurück, erhalten Sie eine Mail.
- Wird ein vereinbarter Termin verschoben, sieht der Fachpartner den neuen Termin auf seiner Karte und in der Kalenderdatei.
- Fachpartner sehen auf der Anfrage, bis wann sie antworten können.
- Mehrere Personen eines Fachpartnerbüros arbeiten gemeinsam im Büro, mit Zugang zu den vergebenen Objekten und den Mails des Büros.
- Fachpartner legen je Angebot eine Ansprechperson fest und können Standardpreise für Zusatzleistungen hinterlegen.
- Unter Objekte sieht ein Fachpartner alle Gebäude, die er gewonnen hat, über alle Kunden hinweg.
- Das Angebots-PDF erklärt die Servicegebühr.
Pflicht und Recht
- Jedes Gebäude zeigt eine Einschätzung, ob es ein Bauwerksbuch braucht und warum. Für einen Neu-, Zu- oder Umbau, der seit 15.10.2014 fertiggestellt wurde, fragen wir nach dem Vorhaben und der Fertigstellung, weil öffentliche Daten das nicht wissen. Die gesetzliche Frist zur Erstellung bleibt dabei die des ersten Baujahrs. Mehr unter Fristen.
- Wo keine Frist gilt, steht „keine Frist“, denn ein Bauwerksbuch kann trotzdem vorgeschrieben sein.
- Bei Gebäuden, die laut Stadt Wien durch einen Neubau ersetzt wurden, schlagen wir kein Baujahr aus dem Register vor.
Kunden und Anfragen
- Die Sammelanfrage fragt, wer die Rechnung erhält, ob ein Fachpartner oder mehrere die Liste übernehmen, welche Unterlagen für die ganze Liste vorliegen, einen Tippgeber-Code und eine Erklärung zur Vertretungsbefugnis.
- Im Anfrageformular ist die Telefonnummer Pflicht.
- Als Privateigentümer geben Sie an, ob die Begehung schon innerhalb der 14-tägigen Rücktrittsfrist stattfinden darf. Ohne diesen Wunsch bietet der Fachpartner Termine ab dem 15. Tag an.
- Haben Sie schon ein Konto, wartet eine neue Anfrage auf Ihre Bestätigung per Mail. Die Website sagt Ihnen das nach dem Absenden.
- Eine Hausverwaltung kann unter Organisation, Mitglieder einen Link für ihre Kolleginnen und Kollegen anlegen. Anfragen über diesen Link ordnen wir Ihrem Arbeitsbereich zu, und Sie erhalten dazu eine Mail.
- Die Links in den Mails führen direkt zu den Angeboten Ihres Objekts.
Erinnerungen und Benachrichtigungen
- Sie erhalten eine Sammelmail 60 und 14 Tage bevor eine bestätigte Stufe des Inspektionsplans, eine offene Zwischenkontrolle, eine Wartung oder ein Nachweis fällig wird. Jede verwaltende Person sieht darin, was ihre Zugriffe zeigen.
- Liegt das Bauwerksbuch vor, ohne dass eine Zahlung angefordert wurde, erhalten Sie eine Mail.
Dokumente und Bauwerksbuch
- Ihre Unterlagen zu einer Ausschreibung teilen Sie über eine Einstellung, die standardmäßig eingeschaltet ist. Angefragte Fachpartner sehen sie vor der Vergabe an, der beauftragte lädt sie herunter.
- Jede Zeile in den Dokumenten sagt, wer das Dokument sehen kann.
- Die Kategorie eines Dokuments ändern Sie direkt in der Zeile.
- Das Merkblatt zur Begehung fragt zuerst nach den Plänen und gibt Tipps für die Fotos.
Rechtstexte und Datenschutz
- Die Datenschutzerklärung beschreibt das Teilen der Unterlagen und den Link für Hausverwaltungen.