Hausverwaltung und Eigentum
Mängel erfassen und verfolgen
Sie erfassen Mängel mit Fotos, verfolgen ihre Behebung und sehen, wie der Fachpartner sie eingestuft hat.
In der Anwendung öffnenWozu
Im Mängelregister halten Sie fest, was an einem Objekt schadhaft ist, und verfolgen es bis zur Behebung. Die Seite „Mängel“ in der Seitenleiste zeigt alle Mängel Ihrer Organisation, der Reiter „Mängel“ am Objekt nur die dieses Gebäudes. Die fachliche Einstufung in die Kategorien A bis D nimmt der Fachpartner vor.
Schritt für Schritt
Mangel erfassen
Öffnen Sie am Objekt den Reiter „Mängel“ und klicken Sie auf „Mangel erfassen“. Auf der Seite „Mängel“ heißt der Knopf „Neuer Mangel“, dort wählen Sie danach das Objekt.

Angaben eintragen
Wählen Sie Gewerk und Priorität und beschreiben Sie den Mangel. Optional tragen Sie Lage, Entdeckungsdatum und eine Behebungsfrist ein. Bis zu sechs Fotos mit je höchstens 10 MB können Sie anhängen. Am Telefon öffnet die Auswahl direkt die Kamera.

Status weiterführen
Mit „Status ändern“ führen Sie den Mangel weiter: Offen, Unter Beobachtung, Beauftragt, In Bearbeitung, Erledigt und Nachgeprüft. Die Anwendung bietet jeweils nur die sinnvollen nächsten Schritte an.
Firma beauftragen
Unter „Aufträge an Firmen“ wählen Sie „Firma beauftragen“, markieren die Mängel und geben den Auftrag, die Firma und ihre E-Mail-Adresse an. Die Firma bekommt eine Mail mit einem Link und sieht dort nur die gewählten Mängel mit Beschreibung und Fotos, ohne Konto.

Überblick behalten
Die Seite „Mängel“ zählt offene Mängel, Fristen in den nächsten 90 Tagen, Mängel unter Beobachtung und erledigte. Sie können nach Status und nach Kategorie filtern und durchsuchen.

Ein Fehler beim Erfassen lässt sich mit „Korrigieren“ richtigstellen. Den Status ändern Sie dort nicht, dafür steht der Knopf daneben.
Gut zu wissen
- Die Kategorie nach Anhang B der amtlichen Erläuterungen vergibt der Fachpartner: A guter Zustand, B leichter Mangel, C schwerer Mangel, D Gefahr in Verzug. Sie bestimmt, wann die nächste Prüfung fällig ist und wer sie durchführt. Sie ist keine Note.
- „Nicht prüfbar“ ist ebenfalls eine Aussage. Sie hält fest, dass das Bauteil nicht beurteilt werden konnte.
- „Unter Beobachtung“ ist für einen Mangel, den Sie im Blick behalten wollen, statt ihn beheben zu lassen. Er zählt dann weder als offen noch als erledigt. Unter „Wieder ansehen“ wählen Sie eine Jahreszeit oder einen Abstand in Monaten. Eine Behebungsfrist gibt es dabei nicht.
- Beauftragen Sie eine Firma, steht der Mangel auf „Beauftragt“. Schließen Sie den Firmenauftrag als erledigt ab, gilt das auch für die Mängel darin. Stornieren Sie ihn, gehen sie auf „Offen“ zurück, und der Link der Firma funktioniert nicht mehr.
- Ein abgeschlossener Firmenauftrag bleibt für die Firma noch 30 Tage sichtbar.